Übergang von der Grund- zur Weiterführenden Schule
Ü7-Verfahren
Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohlfühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.
Erstberatung in der Grundschule
Im ersten Schulhalbjahr der 6. Jahrgangsstufe organisiert jede Grundschule eine Elternversammlung, bei der umfassend über alle wesentlichen Aspekte des Übergangsverfahrens informiert wird. Dabei werden die verschiedenen Bildungsgänge sowie die wählbaren Schulformen der Sekundarstufe I vorgestellt. Zusätzlich bieten die Klassenlehrkräfte der 6. Klassen individuelle Beratungsgespräche an der Grundschule an.
Informationen der weiterführenden Schulen
Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen informieren über wichtige Verfahrensabläufe des Ü7-Verfahrens, schuleigene Besonderheiten, Belange des Schulalltags und die Besonderheiten der jeweiligen Schulform. Häufig werden regional „Tage der offen Tür“ angeboten, die ohne vorherige Anmeldung gemeinsam mit den Kindern besucht werden können. Umfangreiche Hinweise zu den einzelnen Schulen findet man auch in deren Internetpräsentation. In den Schulporträts sind zudem die Kurzberichte der Schulvisitation abgebildet.