Unterstützungsangebote

Hilfen zur Erziehung

Recht auf Erziehungshilfen: Unterstützung durch das Jugendamt im Landkreis Uckermark und Barnim

Alle Sorgeberechtigten haben nach §27 SGB VIII das Recht auf Hilfen zur Erziehung, um das Kindeswohl zu sichern. Die entsprechenden Hilfen können die Sorgeberechtigten beim Jugendamt beantragen. Das Jugendamt hilft auch dabei, zu entscheiden, welche Unterstützung passend sein könnte.

Die Zuständigkeit des Jugendamtes richtet sich nach dem Landkreis, in dem das Kind wohnt.

Informationen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Jugendämter der Landkreise

Kostenlose und vertrauliche Beratungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche im Landkreis Uckermark und Barnim

Eltern, aber auch Kinder und Jugendliche selbst, haben das Recht, sich durch Beratung in ihrer Lebenssituation unterstützen zu lassen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, unabhängig von der Konfession oder Religion und bei Bedarf auch anonym! Für Familien, die im Landkreis Uckermark wohnen, ist die Familienberatungsstelle „impuls“ vom ejf zuständig:

Beratungsstelle „impuls…“
Beratungsstelle für Familie,
Jugend und Erziehung

Puschkinallee 28
16278 Angermünde

Tel.: (03331) 218 31
Fax: (03331) 365 1235

E-Mail: beratungsstelle-angermuende@ejf.de


Die Beratungsstelle in Angermünde bietet folgende Unterstützung an:

  • Jugendberatung
  • Erziehungs- und Familienberatung
  • Sorgerechts- und Umgangsberatung
  • Paarberatung
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Kinderschutz


… und weitere Angebote siehe Homepage der Beratungsstelle: Beratungsstelle „impuls…

Für Familien, die im Landkreis Barnim wohnen, ist die Familienberatungsstelle in Eberswalde zuständig:

Familien- und Erziehungsberatung Eberswalde

Puschkinstr. 13
Bürgerbildungszentrum
16225 Eberswalde

Tel : 03334 – 289164
Fax: 03334 – 3878970
E-Mail: info.kjhb@telta.de